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Diversitätsfonds: FAQ

 

Fragen & Antworten

Wer kann einen Antrag beim Diversitätsfonds NRW stellen?

Können auch soziokulturelle Zentren einen Antrag stellen?

Wer sollte bei einer Kooperation den Antrag stellen: die Kultureinrichtung oder die beteiligten Kunstschaffenden?

Was bedeutet „glaubwürdige Anwaltschaft“ bei Anträgen von Kultureinrichtungen?

Müssen alle am Projekt beteiligten Kunstschaffenden selbst einer unterrepräsentierten Gruppe angehören?

Kann ich mich gleichzeitig beim Diversitätsfonds und bei einem anderen Förderprogramm des Landes NRW bewerben?

Sind Gastspiele aus dem Ausland förderfähig?

Kann sich eine Kultureinrichtung gleichzeitig beim Diversitätsfonds und beim „Publikum. Personal. Programm“ bewerben?

Gibt es zusätzliche Fördermittel für Barrierefreiheit?

Muss das geförderte Projekt vollständig im Jahr 2027 umgesetzt werden?

Kann ich bereits vor der Förderentscheidung mit meinem Projekt beginnen?