Zwischen Einfluss und Übergriff
Zur ambivalenten Rolle von Stabsstellen in der öffentlichen Verwaltung
1. Wozu es Stabsstellen eigentlich gibt
Stabsstellen sind eine eigentümliche Erfindung moderner Organisationen. Sie sitzen nah an der Leitung, verfügen oft über viel Expertise – und haben doch formal kaum Macht.
In der klassischen Verwaltungslehre ist ihre Rolle erstaunlich klar beschrieben: Stabsstellen sind Leitungshilfen. Sie bereiten Entscheidungen vor, analysieren, strukturieren, beraten. Sie sollen der Leitung helfen, besser zu entscheiden – nicht selbst entscheiden. Oder, etwas trockener formuliert: Sie unterstützen durch „Aufbereitung von Informationen, Analysen und Entscheidungsgrundlagen“, ohne eigene Weisungsbefugnis zu besitzen.
Das klingt zunächst harmlos, fast technisch. Und doch steckt darin bereits die ganze Spannung dieser Organisationsform: Stabsstellen sollen Einfluss nehmen – ohne über die Mittel der Linie zu verfügen.
Dass sie in den letzten Jahren vielerorts gewachsen sind, ist kein Zufall. Verwaltung steht heute vor Aufgaben, die sich nur schwer entlang klassischer Zuständigkeiten organisieren lassen: Digitalisierung, Kommunikation, Transformation, Resilienz. Themen, die quer liegen, sich verändern, schwer zu greifen sind.
Der Verwaltungswissenschaftler Rademann beschreibt in diesem Zusammenhang einen beobachtbaren „Aufwuchs an Stabsstellen“. Organisationen reagieren auf steigende Komplexität, indem sie Einheiten schaffen, die genau diese Komplexität beobachten, strukturieren und übersetzen sollen.
Man könnte auch sagen: Die Linie wird stabil gehalten – und alles, was unklar, neu oder unbequem ist, wandert in den Stab. Das ist funktional. Aber es ist nicht ohne Nebenwirkungen.
